Open–Hof

Rahmenbedingungen

Einwilligung zur Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen gemäß EU-DSGVO

Die Teilnehmer:innen des Open-Hof sind damit einverstanden, dass von den Ständen des Open-Hof Foto- und Filmaufnahmen gemacht und veröffentlicht werden. Fotos Minderjähriger werden grundsätzlich nicht oder nur verpixelt veröffentlicht – es sei denn, mindestens ein Elternteil stimmt ausdrücklich einer Veröffentlichung zu.

Es erfolgt keine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen. Die Nutzung dient ausschließlich dem Zweck, den Bekanntheitsgrad des Open-Hof zu steigern.

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit, Aufnahmen von der Homepage und – soweit möglich – aus den Social Media wieder entfernen zu lassen. Hierzu genügt eine kurze Mail an info@open-hof.com mit dem entsprechenden Foto(s) als Screenshot.

Rahmenbedingungen für den Open-Hof-Winter-Edition

Der Wintermarkt findet auf dem privaten Geländer hinter dem Bunker statt (Goffartstraße 26). Es gibt einen Veranstalter aus dem Orga-Team. Dementsprechend erfolgt die Organisation aller Stände und Beiträge zentral. Weitere Höfe oder Plätze außerhalb des Geländes können nicht angemeldet werden.

Auf dem Gelände gibt es einen eigenen gesicherten Bereich der Kindern vorbehalten ist. Dort können die Kinder unbeschwert und unter ihresgleichen den Wintermarkt genießen. Dort können auch Kinder - ohne ihre Eltern - einen Stand haben. eine eigene Bühne soll aussclhießlich Kindgerechte Darbietungen ermöglichen. Hier können Kinder etwas vortragen oder vorspielen, hier kann aber auch zum Beispiel der "Märchenonkel" den Kindern eine Geschichte vorlesen. Daher dürfen auf die Kinderbühne auch Erwachsene etwas vortragen. Laute Musik oder unkindliche Beiträge sind hier nicht erwünscht.

Der Besuch des Wintermarkts ist kostenlos. Für private Standmacher fallen ebenfalls keine Kosten an. Wichtig ist der weinterliche und weihnachtliche Bezug!. Verkauft selbstgemachtes und Kunst, und gerne auch Gebrauchtes mit entsprechendem Bezug. Die Winter-Edition ist kein Flohmarkt - das bleibt dem Sommer vorbehalten.

Es werden zentral winterliche Speisen und alkoholfreie und alkoholhaltige Getränke seitens des Veranstalters angeboten und verkauft. Aus dem Grund und aus rechtlichen Gründen dürfen auf den weiteren Ständen keine Speisen und Getränke für den direkten Verzehr verkauft werden. Fest verschlossen, z.B.zum Verschenken, dürfen sie angeboten und verkauft werden.

Die Veranstaltung findet auf einem offenen und nicht überdachten Gelände statt. Der Boden ist befestigt (Asphalt oder Kies). Alle Standmacher:innen sorgen dafür, dass ihre Stände dem jeweiligen Wetter angepasst sind. Die Bühne ist ebenfalls Teil des Geländes, steht also draußen, ist jedoch überdacht. Instrumente und Geräte sind daher vor Regen oder Schnee geschützt.

Haftung

OpenHof und der Veranstalter haften nicht für Beschädigung von Waren, Equipment oder sonstigem Material.

Kostenbeteiligung

Es fallen bei der Organisation der Winter-Edition Kosten an. Diese Kosten können durch die Ehrenamtliche arbeitenden Mitglieder des Orga-Teams nicht übernommen werden. Aus dem Grund benötigen wir eine Beteiligung bei den Kosten und legen nachfolgend beschriebene Regelung fest:

Es gelten folgende Kostenbeteiligungen:

  • private Stände von Teilnehmern aus dem Viertel sind kostenfrei.
  • Stände von gewerblich angemeldeten Teilnehmern beteiligen sich mit 45€ pro Stand.

Standpfand:

  • Mit der Anmeldung wird für alle Teilnehmer ein Standpfand von 20€ fällig (sowohl private als auch gewerbliche Teilnehmer). Für Stände im Kinderbereich wird kein Standpfand erhoben.
  • Das Standpfand wird vom Orga-Team am Tag der Veranstaltung in voller Höhe unter folgenden Bedingungen zurückgegeben:
    • Der Stand wird sauber hinterlassen. Müll ist entsorgt (wird mitgenommen), der Platz ist frei von Gegenständen.
    • Der Stand wird erst nach 20 Uhr (private) bzw. 22 Uhr (gewerbliche) geräumt.
  • Wird der Platz nicht sauber übergeben oder vorher abgebaut, so wird das Pfand einbehalten.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so dass das Pfand zurückgezahlt wird, so kann das Pfand dennoch gespendet werden. Zusätzliche Spenden sind natürlich gerne gesehen. Wir werden die Spende nach Abzug der angefallenen Kosten komplett unter den Künstlern des Abends aufteilen.

Stornierung:

  • Bei einer Absage der Teilnehmer bis eine Woche vor Veranstaltung wird das Standpfand zurückgezahlt. Die Kostenbeteiligung bleibt in jedem Fall bei OpenHof.
  • Wird die Veranstaltung seitens OpenHof storniert, so werden alle Beträge zurückgezahlt.

Da die Winter-Edition eine private Veranstaltung ist, wird keine Rechnung ausgestellt.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgtausschließlich über die Webseite www.open-hof.com Nach der Anmeldung von Ständen antworten wir mit einer Mail mit der bitte die fälligen Beträge (s.o.) zu überweisen (per Paypal). Erst nach Eingang der korrekten Zahlung erfolgt die verbindliche Bestätigung der Anmeldung.

Für private Stände werden Anmeldungen nur aus dem Frankenberger Viertel angenommen. Weitere Anmeldungen nehmen wir gerne in die Warteliste auf und würden Ende November je nach Platzangebot noch weitere Stände zulassen - das ist jedoch freibleibend.

Anmeldungen für die Bühnen sind bis 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bis dahin werden sie gesammelt. Nach Anmeldeschluss werden wir ein Programm ausarbeiten und Euch entsprechend kontaktieren. Eine Aufnahme ins Programm ist abhängig vom Anmeldedatum. Eine Aufnahme ins Programm ist daher leider nicht garantiert.

Auf- und Abbau

Für die Stände müssen aller Materialien selber mitgebracht werden, also auch Tische oder Stühle. Der Aufbau erfolgt von 14-15 Uhr. Dann kann der Bereich auch mit dem Auto angefahren werden. Der Abbau kann ab 20 Uhr(private Stände) bzw. ab 22 Uhr erfolgen. Von 22-23 Uhr kann der Bereich mit dem Auto angefahren werden. Die Zeiten sind zwingend einzuhalen. Ein späterer Aufbau oder früherer Abbau ist nicht erlaubt, da er die ganze Veranstaltung stört. In dem Fall werden die gesamten gezahlten Beträge einbehalten. Das Gelände wird um 23 Uhr abgesperrt. Ein späterer Zugang (auch in den Folgetagen) ist nicht möglich. Den Ordnern ist zwingend Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung von Anweisungen kann der komplette Ausschluss erfolgen ohne Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Beträge. (wir machen das ehrenamtlich und im Sinne aller - da müssen wir leider klar kommunizieren!)

Musik und Gema

Der Veranstalter sorgt für eine ordnungsgemäße Anmeldung musikalischer Beiträge bei der GEMA. Daher ist die vorgesehene Musik bei der Anmeldung zwingend zu nennen.

Haftungsausschluss für den Open-Hof im Sommer

Das Open-Hof-Team koordiniert unentgeltlich den Open-Hof des Frankenberger Viertels, ist aber nicht Veranstalter. Mit der Anmeldung akzeptierst du, dass du im eigenen Namen und eigener Verantwortung handelst. Das Koordinationsteam des Open-Hof schließt sämtliche Haftung aus.

Trotz allem einige Hinweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Rahmenbedingungen für den Open-Hof im Sommer

Beim Open-Hof öffnet ihr eure Ateliers, Höfe, Garagen, Gärten (…) für Interessent:innen. Bitte beachtet, dass die ergänzende Nutzung des öffentlichen Raums (z. B. Bürgersteige) ohne Genehmigung der Stadt nicht erlaubt ist. Hier kann bei Beschwerden das Ordnungsamt aktiv werden.

GEMA

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die GEMA sehr restriktiv definiert, was eine öffentliche Veranstaltung ist und damit auch GEMA-Gebühren zu zahlen sind. Keine GEMA-Gebühren fallen an, falls ihr Musik nur für „Freund:innen" oder nur gema-freie Musik spielt.

Hier die Definition der GEMA (Quelle: gema.de):

„Öffentliche Musik muss angemeldet werden: Wer Musik öffentlich aufführt, abspielt oder vervielfältigt, muss eine Vergütung an die GEMA zahlen, die wir in Form von Tantiemen an die Künstlerinnen und Künstler weitergeben (abzüglich Verwaltungsaufwendungen). (…) Öffentlich wird eine Veranstaltung, wenn sie Menschen besuchen können, die keine persönliche Verbindung zur Veranstalterin haben bzw. auch untereinander keine Beziehung zueinander pflegen. (…)"